
Ein Anruf beim Notar, ein Erbschein, ein Hausschlüssel. Für die einen ist es der traurigste Moment ihres Lebens. Für Immobilienmakler ist es einer der größten ungenutzten Markte Deutschlands.
Über 1 Million Menschen sind 2025 in Deutschland gestorben — so viele wie seit Jahrzehnten nicht. Die meisten hinterlassen nicht nur Erinnerungen, sondern auch Immobilien. Und diese Immobilien müssen irgendwann verkauft werden — von Menschen, die in diesem Moment überfordert sind, die nie einen Verkauf geplant haben und die dringend jemanden brauchen, der ihnen durch den Prozess hilft.
Die Frage ist nicht, ob es Erbimmobilien gibt. Die Frage ist, ob du der Makler bist, den diese Erben finden — oder ob jemand anderes das Gespräch führt, während du noch auf das nächste Portal-Lead wartest.
Lass uns mit Fakten beginnen — nicht mit Bauchgefühl.
Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind 2025 rund 1.006.600 Menschen in Deutschland gestorben. Die Sterbefallzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich an — getrieben durch die alternde Gesellschaft. Der Anteil älterer Menschen wächst, und damit steigt auch die Zahl der Todesfälle pro Jahr. Diese demografische Entwicklung ist irreversibel: Sie wird sich in den kommenden Jahrzehnten nicht umkehren.
Was bedeutet das für den Immobilienmarkt? Jeder Verstorbene hinterlässt ein Vermögen — und zu diesem Vermögen gehört sehr oft eine Immobilie. Das kann das Eigenheim sein, eine Investmentwohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Grundstück.
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 150,5 Milliarden Euro an steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen von den Finanzämtern veranlagt. Das geht aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes hervor. 142,5 Milliarden Euro davon entfielen auf die westlichen Bundesländer, 8,0 Milliarden Euro auf die östlichen Bundesländer und Berlin. Pro Kopf wurden im Westen 2.100 Euro übertragen, im Osten 500 Euro.
Diese Zahl ist eine Untergrenze. Die Statistik erfasst nur die Fälle, in denen tatsächlich Steuer festgesetzt wurde. Die meisten Erbschaften — insbesondere innerhalb von Familien — liegen jedoch unter den Freibeträgen und tauchen in der Statistik gar nicht auf. Die tatsächliche Summe der vererbten Vermögenswerte ist also deutlich höher.
An festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro erhoben. Das zeigt, dass ein erheblicher Teil der vererbten Vermögenswerte oberhalb der Freibeträge liegt — und dass Erbschaften ein relevanter wirtschaftlicher Faktor sind, nicht nur für die Erben, sondern für den gesamten Immobilienmarkt.
Vielleicht denkst du jetzt: "Immobilien aus Erbfällen sind doch wie jeder andere Verkauf auch." Das ist einer der häufigsten Irrtümer im Maklergeschäft. Ein Erbfall-Verkauf unterscheidet sich fundamental von einem regulären Verkaufsmandat — in mindestens fünf Dimensionen:
Bei einem regulären Verkauf hat sich jemand bewusst entschieden, seine Immobilie zu veräußern. Vielleicht wegen eines Umzugs, einer Trennung, einer Kapitalbeschaffung. Die Motivation ist klar, der Zeitplan meist auch.
Bei einer Erbimmobilie ist das anders. Niemand hat sich dafür entschieden, in diese Situation zu geraten. Die Erben haben vielleicht gerade ihren letzten Elternteil verloren. Sie trauern. Sie müssen Nachlass regeln, Bestattungen organisieren, Versicherungen kündigen. Und dann steht da plötzlich ein Haus, das sie nicht haben, das sie nicht wollen und das sie auch noch Geld kostet — Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung, Leerstandsrisiko.
Die emotionale Ausgangslage ist grundlegend verschieden. Wer das nicht versteht, wird in diesem Segment scheitern.
Eine Erbengemeinschaft ist eine gesetzliche Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben müssen gemeinsam verfügen. Ein Erbe allein kann die Immobilie nicht verkaufen — es sei denn, er hat eine Vollmacht der anderen oder ist durch einen Vorerbenvertrag allein verfügungsberechtigt.
In der Praxis bedeutet das: Du verhandelst nicht mit einem Eigentümer, sondern mit einer Gruppe. Das können zwei Geschwister sein, die sich einig sind — oder fünf Erben aus drei Ehen, die sich streiten, wer was bekommt. Erbengemeinschaften sind eine der häufigsten Konflikte vor deutschen Gerichten. Und du als Makler bist plötzlich Mittler zwischen Menschen, die sich vielleicht seit Jahren nicht verstanden haben.
Wenn jemand 40 Jahre in einem Haus gelebt hat und stirbt, dann ist das Haus in dem Zustand, in dem es der Verstorbene gepflegt hat — oder eben nicht. Oft fehlen moderne Heizungen, die Dämmung entspricht nicht dem Standard, die Elektroinstallation ist aus den 70er Jahren, das Dach ist sanierungsbedürftig.
Für Erben bedeutet das: Sie kennen den Zustand nicht genau, wissen nicht, welche Sanierungskosten auf sie zukommen, und können oft nicht einschätzen, ob das Haus überhaupt bewohnbar ist. Das macht den Verkauf zu einer Frage der Beratung, nicht der Vermarktung.
Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert der geerbten Immobilie nach Abzug der Freibeträge oberhalb der Freigrenzen liegt. Die Freibeträge nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) betragen:
Die Steuersätze nach § 19 ErbStG reichen von 7 % bis 50 %, je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. In der Steuerklasse I beginnt der Satz bei 7 % (bis 75.000 Euro) und steigt bis auf 30 % (über 26 Millionen Euro). In der Steuerklasse III liegt der Satz zwischen 30 % und 50 %.
Für Erben, die nicht in der Steuerklasse I sind — also insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen —, kann die Erbschaftsteuer auf eine geerbte Immobilie erheblich sein. Eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro, die von einem Onkel an einen Neffen vererbt wird, löst nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro eine Steuerlast von über 100.000 Euro aus. Das zwingt viele Erben zum Verkauf, weil sie die Steuer anders nicht begleichen können.
Hinzu kommt eine wichtige Besonderheit: Die selbstgenutzte Immobilie des Erblassers ist erbschaftsteuerfrei, wenn der Erbe sie selbst bewohnt und für mindestens zehn Jahre nicht veräußert (§ 13 Abs. 4b ErbStG). Das ist eine Verschonungsregel, die viele Erben nicht kennen — und deren Verfehlung zu erheblichen Steuernachzahlungen führt, wenn die Immobilie doch verkauft wird.
Manche Erbengemeinschaften wollen sofort verkaufen — weil sie die Steuerlast tragen müssen, weil sie die Kosten des leerstehenden Hauses nicht tragen können oder weil schlicht keine emotionalen Bindung besteht. Andere brauchen Monate oder Jahre — weil sie sich nicht einig sind, weil sie erst nach dem Tod des letzten Elternteils abschließen möchten oder weil sie hoffen, dass ein Erbe das Haus übernimmt.
Wer als Makler in diesem Segment arbeiten will, muss lernen, mit sehr unterschiedlichen zeitlichen Horizonten umzugehen. Manche Mandate sind binnen Wochen geschlossen, andere reifen über Jahre.
Jetzt kommt die praktische Frage: Wie kommst du an diese Mandate? Kaltakquise am Telefon ist rechtlich riskant — das neue Gesetz gegen Spam-Anrufe (Verschärfung des § 7 UWG) hat die Grenzen enger gezogen, und Bußgelder bis 300.000 Euro sind kein theoretisches Risiko mehr. Aber selbst abseits der Rechtlichkeit: Erben, die gerade einen Todesfall verarbeiten, sind die falschen Adressaten für einen unaufgeforderten Anruf.
Es gibt bessere Wege — und sie sind nachhaltiger:
Erben, die kurz nach dem Todesfall stehen, sprechen mit bestimmten Berufsgruppen: Notaren, Bestattern, Pflegediensten, Seelsorgern, Sozialarbeitern, Nachlassgerichten. Das sind die Menschen, die als Erste erfahren, wenn jemand verstorben ist und eine Immobilie zurückbleibt.
Wenn du mit diesen Berufsgruppen im Netzwerk stehst — nicht als Verkäufer, sondern als kompetenter Ansprechpartner für Nachlassfragen —, dann kommst du genau in dem Moment ins Spiel, in dem die Erben tatsächlich Hilfe brauchen. Ein Bestatter, der weiß, dass du Erbimmobilien professionell begleitest, empfiehlt dich weiter. Ein Notar, der weiß, dass du Erbengemeinschaften mediativ begleitest, bittet dich rein.
Diese Netzwerke brauche Jahre, um aufzubaut zu werden. Aber sie sind dann die nachhaltigste Quelle für Erbfall-Mandate, die es gibt.
Wenn jemand eine Immobilie geerbt hat, ist einer der ersten Schritte eine Google-Suche: "Erbimmobilie verkaufen", "Haus geerbt was tun", "Erbschaftssteuer Immobilie", "Erbengemeinschaft Immobilie verkaufen". In genau diesem Moment müssen die Erben dich finden — mit Inhalten, die ihre Fragen beantworten und Vertrauen aufbauen.
Ein Blogbeitrag, der erklärt, wie eine Erbengemeinschaft funktioniert. Ein Leitfaden, der die steuerlichen Freibeträge verständlich zusammenfasst. Ein Video, das zeigt, was bei einem Erbfall-Verkauf Schritt für Schritt passiert. Wenn diese Inhalte existieren und gefunden werden, kommen Erben mit einem konkreten Problem auf deine Website — und nicht zu dem Makler, der nur Portal-Leads abruft.
Erbimmobilien konzentrieren sich räumlich: In Quartieren mit hohem Anteil älterer Eigentümer gibt es überproportional viele Erbfälle. Das sind oft innenstadtnahe Altbauviertel mit Eigentümerstruktur aus den 60er und 70er Jahren, aber auch ländliche Regionen mit hoher Überalterung. Wenn du in genau diesen Quartieren lokal präsent bist — durch Fallstudien, durch Flyer in briefkastenförmigen Briefkästen, durch Mundpropaganda —, dann bist du der Makler, der gefunden wird, wenn der Erbfall eintritt.
Die meisten Makler behandeln Erbfall-Mandate wie reguläre Verkäufe: Sie schätzen das Haus, machen ein Exposé, stellen es ins Portal, warten auf Anfragen. Das funktioniert manchmal. Aber es ist nicht das, was Erben in diesem Moment brauchen.
Ein Erbe, der zum ersten Mal in seinem Leben eine Immobilie verkaufen muss, hat Fragen, die weit über den eigentlichen Verkauf hinausgehen:
Wer diese Fragen beantworten kann — kompetent, geduldig und ohne Druck —, ist nicht mehr nur ein Makler. Er ist ein Berater. Und genau das ist es, was Erben sich in diesem Moment wünschen: jemanden, der ihnen sagt, was richtig ist, ohne sie zu etwas zu drängen.
Ich habe es oft genug gesehen: Ein Makler erfährt von einem Erbfall, ruft an, drängt auf ein Verkaufsmandat, will schnell eine Unterschrift. Die Erben fühlen sich überrumpelt — und unterschreiben beim nächsten Makler, der ihnen zuhört.
Erben in einem Todesfall sind keine Verkäufer, die eine Optimierungsstrategie suchen. Sie sind Menschen in einer Ausnahmesituation. Wer das nicht respektiert, verliert das Mandat — und schadet seinem Ruf in einem Markt, in dem Weiterempfehlung alles ist.
Der erste Kontakt mit Erben sollte immer niedrigschwellig sein. Kein Verkaufsdruck, keine Exposé-Vorschläge, keine Markteinschätzung ungefragt. Stattdessen: zuhören, Fragen beantworten, den Prozess erklären. Die Erben müssen das Gefühl haben, dass sie nichts unterschreiben müssen, sondern dass sie jemanden gefunden haben, der ihnen hilft — unabhängig davon, ob es zu einem Mandat kommt.
Bevor du eine Verkaufsstrategie vorschlägst, musst du die Gesamtsituation verstehen:
Aus diesen Informationen ergibt sich die Verkaufsstrategie — nicht aus einem Standard-Ablauf.
Erbimmobilien werden oft nach dem Ertragswert oder dem Sachwert bewertet, je nach Nutzungsart. Besonderheiten: Eine sanierungsbedürftige Immobilie ist nicht dasselbe wie eine sanierte Vergleichsimmobilie. Moderne Makler nutzen eine Kombination aus Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren — und berücksichtigen den Sanierungsstau realistisch.
Wichtig für Erben: Die Bewertung für die Erbschaftsteuer (Verkehrswert) muss nicht identisch sein mit dem späteren Verkaufspreis. Wenn die Immobilie für die Steuer zu hoch bewertet wurde, kann das zu einer Korrektur führen. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein eigenes Verkehrswertgutachten.
Je nach Zustand, Lage und Erben-Situation kann die Vermarktungsstrategie sehr unterschiedlich sein:
Bei Erbfällen ist der Notartermin nicht das Ende — sondern oft der Anfang der Erleichterung. Die Begleitung bis zur Übergabe, die Klärung von letzten Fragen, die Kommunikation zwischen Notar, Käufer und Erben — all das ist Teil des Service, den Erben schätzen. Und der dazu führt, dass sie dich weiterempfehlen.
Das hängt von deiner Steuerklasse und dem Wert der Immobilie ab. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten 500.000 Euro. Liegt der Wert darunter, fällt keine Erbschaftsteuer an. Geschwister und Nichten haben nur 20.000 Euro Freibetrag — hier kann die Steuerlast auf eine geerbte Immobilie erheblich sein. Eine selbstgenutzte Immobilie des Erblassers kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 4b ErbStG), aber das erfordert, dass der Erbe sie selbst bewohnt und für zehn Jahre nicht veräußert. Steuerberater oder Notar helfen bei der individuellen Einordnung.
Grundsätzlich nicht. Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft — alle Erben müssen gemeinsam verfügen. Es gibt Ausnahmen: Wenn ein Erbe eine Vollmacht der anderen Erben hat, kann er allein verkaufen. Oder wenn das Nachlassgericht auf Antrag eines Erben Maßnahmen anordnet, die dem Nachlass dienen. In Streitfällen kann die Teilungsversteigerung ein letzter Ausweg sein — ist aber zeitlich und emotional aufwendig.
In den meisten Fällen ist ein Verkauf "wie besichtigt" sinnvoller. Eine Sanierung vor dem Verkauf bindet Kapital, verzögert den Verkaufsprozess und bringt nicht immer den erhofften Preisaufschlag. Käufer von Erbimmobilien sind oft Investoren, die ohnehin sanieren wollen — und zwar nach ihren eigenen Vorstellungen. Ausnahme: Wenn es sich um kleine, kostengünstige Maßnahmen handelt (z. B. Entrümpelung, Gartenpflege, grundlegende Reinigung), die den ersten Eindruck deutlich verbessern.
Bis zum Verkauf müssen die Erben das Haus versichern, die Heizung frostfrei halten, die Grundsteuer zahlen und gegebenenfalls für Sicherheit sorgen (Einbruchschutz). Eine leerstehende Immobilie ist ein Risiko — nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich. Wenn durch mangelnde Sicherung Schäden an Dritten entstehen, haften die Erben.
Das hängt stark von der Situation ab. Wenn alle Erben einig sind, der Erbschein vorliegt und die Immobilie in verkaufsfähigem Zustand ist, kann der Verkauf innerhalb von 2 bis 3 Monaten abgewickelt sein. Wenn eine Erbengemeinschaft uneinig ist, der Nachlass noch nicht geklärt ist oder steuerliche Fragen offen sind, kann es auch ein Jahr oder länger dauern.
Erbimmobilien sind kein kurzfristiges Akquise-Thema. Sie sind ein langfristiges Segment, das du systematisch aufbauen musst — mit Netzwerken, mit Inhalten, mit lokaler Präsenz und mit einer Beratungsqualität, die über das Standard-Makler-Repertoire hinausgeht.
Die Makler, die dieses Segment ernst nehmen und professionell erschließen, haben einen entscheidenden Vorteil: Sie konkurrieren nicht mit den hunderten Maklern, die jedes Portal-Lead abjagen. Sie sind in einem Marktsegment unterwegs, in dem es wenige kompetente Spezialisten gibt — und in dem Weiterempfehlung funktioniert, weil Erben anderen Erben erzählen, wer ihnen geholfen hat.
Wenn du wissen willst, wie du dieses Segment für deinen Markt konkret erschließen kannst — welche Netzwerke du aufbauen musst, welche Inhalte du erstellen solltest und wie du Erbengemeinschaften professionell begleitest —, buche ein Analysegespräch. Wir schauen uns gemeinsam an, wo in deinem Einzugsgebiet die größten Erbfall-Potenziale liegen und wie du sie systematisch erreichst.
Es gibt keine offizielle Statistik, die Erbimmobilien gesondert ausweist. Mit über 1 Million Sterbefällen pro Jahr und einem hohen Immobilienbesitz der älteren Generation in Deutschland ist jedoch davon auszugehen, dass jährlich hunderttausende Immobilien durch Erbfälle den Eigentümer wechseln. Viele davon werden von den Erben selbst genutzt oder zunächst behalten — aber ein erheblicher Teil wird verkauft, oft aus steuerlichen Gründen oder weil die Erben räumlich entfernt leben.
Die Erbschaftsteuer hängt von der Steuerklasse des Erben und dem Wert der Immobilie ab. Kinder (Steuerklasse I) haben einen Freibetrag von 400.000 Euro und zahlen 7 % bis 30 % auf den darüber liegenden Betrag. Geschwister (Steuerklasse II) haben nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlen 15 % bis 43 %. Die genaue Berechnung erfordert eine individuellen Prüfung — am besten durch einen Steuerberater.
Unaufgeforderte Telefonanrufe bei Erben sind rechtlich riskant — § 7 UWG verbietet Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung, und die Bußgelder können bis zu 300.000 Euro betragen. Zudem ist ein Todesfall ein sensibler Moment, in dem unaufgeforderte Kontaktaufnahme auch moralisch fragwürdig ist. Der richtige Weg führt über Netzwerke mit Notaren, Bestattern und Nachlassgerichten, die den Makler bei Bedarf empfehlen.
Ein Testament ist die letztwillige Verfügung des Erblassers. Der Erbschein ist das offizielle Dokument des Nachlassgerichts, das die Erbenstellung bestätigt. Für den Verkauf einer Erbimmobilie benötigt der Notar in der Regel einen Erbschein oder — wenn erbrechtlich möglich — eine notariell beurkundete Erbengemeinschafts-Vollmacht. Ohne einen dieser Nachweise kann die Immobilie nicht verkauft werden.
Wenn du in einem Markt mit hohem Anteil älterer Eigentümer arbeitest und langfristig denken willst. Der Aufbau dauert — Netzwerke wachsen nicht über Nacht, Inhalte müssen erstellt werden, Fallstudien müssen gesammelt werden. Aber wer jetzt anfängt, wird in 3 bis 5 Jahren ein Segment besetzen, das andere Makler dann nicht mehr leicht reachen können.
